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Die Signatur

Eine Signatur ist kryptografische Realisierung einer Unterschrift unter ein Dokument (daher auch elektronische Unterschrift genannt).
Die Signatur soll mindestens so sicher sein wie eine herkömmliche Unterschrift.

Die Eigenschaften einer Signatur

Die Funktion einer herkömmlichen Unterschrift besteht darin, eine Verbindung zwischen einer Person und einem Dokument herzustellen.
Beispielsweise verpflichtet sich A in einem Kaufvertrag für ein Auto, den Kaufpreis von 10000 Euro zu zahlen. Der Vertragspartner B hält den unterschriebenen Vertrag in den Händen und möchte seinen Anspruch gegenüber dem Unterzeichner A geltend machen. Im Normalfall geht alles gut, A erhält das Auto und B den Kaufpreis. Es sind aber verschiedene Szenarien denkbar, in denen die Vertragsabwicklung schiefgeht. So könnte A behaupten, die Unterschrift unter dem Vertrag stamme nicht von ihm. A könnte mit Absicht eine falsche Unterschrift unter den Vertrag setzen, um von dem Vertrag zurücktreten zu können. Oder B könnte im Nachhinein den Kaufpreis fälschen, indem er eine 0 an den Betrag anhängt. Genauso könnte A behaupten, B hätte den Vertrag gefälscht und eine 0 an den Kaufpreis angehängt.

Die erforderlichen Eigenschaften einer Unterschrift sind damit folgende:

Authentizität (die Unterschrift ist nur vom Unterzeichner A zu leisten)
Der Empfänger B oder ein Dritter kann die Unterschrift nicht fälschen. Dies ist schwierig zu realisieren, denn durch Üben gelingt es, eine Unterschrift nachzuahmen.

Integrität (die Unterschrift ist mit dem zugehörigen Dokument untrennbar verbunden)
Es ist nicht möglich, Teile des unterschriebenen Dokuments zu verfälschen oder auszutauschen.

Verifizierbarkeit (der Empfänger B kann sich davon überzeugen, dass die Unterschrift von A stammt)
Beispielsweise vergleicht die Bank die Unterschrift unter einer Überweisung mit der hinterlegten Unterschrift.

Beweisbarkeit (der Empfänger B kann beweisen, dass die Unterschrift von A stammt)
B klagt vor Gericht auf Vertragserfüllung, aber A streitet ab, den Vertrag unterschrieben zu haben. Für den Beweis ist dann ein graphologisches Gutachten erforderlich; dieses hat allerdings nur begrenzte Aussagekraft.

Die RSA Signatur

Das RSA-Signaturverfahren ist die Umkehrung des RSA-Verschlüsselungsverfahrens.
Beim RSA-Verschlüsselungsverfahren verschlüsselt der Sender B die Nachricht m mit dem öffentlichen Schlüssel e des Empfängers A und erzeugt so die verschlüsselte Nachricht c:

c = me mod N

Der Empfänger A entschlüsselt die verschlüsselte Nachricht c mit dem eigenen privaten Schlüssel d und erhält so die Nachricht m:

m = cd mod N

Beim RSA-Signaturverfahren verschlüsselt der Sender A das Dokument m mit dem eigenen privaten Schlüssel d und erzeugt so die Signatur s:

s = md mod N

Der Empfänger B entschlüsselt die Signatur s mit dem öffentlichen Schlüssel e des Senders A und erhält so das Dokument m:

m = se mod N

Der Empfänger B erhält das Dokument m erst dadurch, dass er die Signatur s mit dem öffentlichen Schlüssel des Senders A entschlüsselt. Stellt das Dokument m einen sinnvollen Text dar, so ist sichergestellt, dass A das Dokument signiert hat. (vgl. untenstehende Sicherheitsprobleme).

Eigenschaften der RSA Signatur

Authentizität (die Unterschrift ist nur vom Unterzeichner A zu leisten)
Nur der Unterzeichner A kennt den privaten Schlüssel d, der das Gegenstück zu dem öffentlichen Schlüssel von A darstellt. Somit kann nur A von ihm signierte Dokumente erstellen.

Integrität (die Unterschrift ist mit dem zugehörigen Dokument untrennbar verbunden)
Das Dokument ergibt sich erst durch Entschlüsselung aus der Signatur.

Verifizierbarkeit (der Empfänger B kann sich davon überzeugen, dass die Unterschrift von A stammt)
Der Empfänger B muss sicherstellen, dass der öffentliche Schlüssel e zu A gehört.

Beweisbarkeit (der Empfänger B kann beweisen, dass die Unterschrift von A stammt)
Der Empfänger B muss beweisen, dass A den öffentlichen Schlüssel e veröffentlicht hat. Außerdem muss m = se mod N einen sinnvollen Text ergeben.